Telefon: 03765 38 75 20 | E-Mail: info@wbg-reichenbach.de
In unserem FAQ-Bereich finden Sie schnell und unkompliziert die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unser Unternehmen, unsere Produkte und Dienstleistungen.
Wir aktualisieren diesen Bereich regelmäßig, um sicherzustellen, dass Sie stets die aktuellsten Informationen erhalten. Wenn Sie Ihre Frage nicht im FAQ-Bereich finden, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie vielleicht schon die passenden Antworten:
Frau Bauch steht Ihnen gerne in allen Fragen der Wohnungssuche zur Verfügung und begleitet Sie mit ihrer umfassenden Erfahrung vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe Ihrer Traumwohnung.
Ja, Personen, die eine Wohnung bei uns mieten, werden Genossenschaftsmitglied. Sie zahlen keine Kaution, sondern erwerben Genossenschaftsanteile, welche mit der Anmietung einer Wohnung unmittelbar verbunden sind.
Zu Beginn der Mitgliedschaft sind 25,00 € Eintrittsgeld und 640,00 € Genossenschaftsanteile zu leisten. Studenten und Auszubildende zahlen für die Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung nur 25,00 € Eintrittsgeld und 160,00 € für Anteile. Sollte nach der Ausbildung oder des Studiums die Wohnung weiter genutzt werden, sind die noch ausstehenden 480,00 € Anteile nachzuzahlen.
Wenn eine von Ihnen bewohnte Wohnung modernisiert, saniert oder umgebaut wird, können Sie uns gern Ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen. Gemeinsam schauen wir, welche Dinge umsetzbar sind. Auch wenn Sie eine noch im Bau befindliche Wohnung verbindlich mieten möchten, können wir Ihre Wünsche gern berücksichtigen.
Als Mieter einer Wohnung schließen Sie bei unterschiedlichen Versorgern separate Verträge ab. Deren Kosten zahlen Sie meist monatlich direkt an diese Unternehmen. Hierzu gehören:
Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung, welche in der Regel einmal jährlich zu bezahlen sind.
Die Abholung des Sperrmülls beantragen Sie direkt beim Landratsamt Vogtlandkreis. Dies kann entweder online über die Website des Landratsamtes oder per Post erfolgen. Die Formulare erhalten Sie auch in unserer Geschäftsstelle. Bitte stellen Sie den Sperrmüll frühestens 2 Tage vor dem bestätigten Abholtermin vor das Objekt. Sonst besteht die Gefahr, dass andere unkontrolliert eigenen Sperrmüll dazustellen.
Die Hausreinigung sowie die Reinigung vorhandener Keller- und Bodenbereiche werden für Neuvermietungen von einer Reinigungsfirma durchgeführt. Die Kosten hierfür werden über die Betriebskostenabrechnung auf die betreffenden Mieter umgelegt.
Zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular oder die angegebenen Kontaktdaten zu erreichen. Unser freundliches und kompetentes Kundensupport-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen persönlich.